Ausgehend vom Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleiner Gemeinden aus dem Jahre 1968 haben bereits 1969 Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit unter Wahrung der Selbständigkeit der einzelnen Gemeinden stattgefunden. Beteiligt waren die Gemeinden Schönau, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach; Altneudorf; Altenbach, Lampenhain, Heddesbach und Brombach.
Vor dem Hintergrund drohender gesetzlich verordneter Maßnahmen suchten die Gemeinden nach Lösungsmöglichkeiten auf freiwilliger Basis.
Nach umfangreichen Beratungen und nach den erforderlichen Beschlüssen der Gremien haben die Bürgermeister der Gemeinden Altneudorf, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Lampenhain, Schönau und Wilhelmsfeld im Juni 1974 die Verbandssatzung unterzeichnet. Danach entstand der GVV Schönau als Verwaltungsgemeinschaft in der Rechtsform eines Gemeindeverwaltungsverbandes
Die Verwaltungstätigkeit begann offiziell zum 01.01.1976
Unter anderem wurde dem GVV die vorbereitete Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) sowie Abgaben-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte übertragen. Die Flächennutzungsplanung ist eine gesetzliche Aufgabe, die der Verband anstelle der Mitgliedsgemeinden in eigener Zuständigkeit erfüllt.
Das Abgaben-, Kassen- und Rechnungswesen werden Namens und im Auftrag der Gemeinden erledigt.
Die Mitgliedsgemeinden des Verbandes haben heute rund 10.500 Einwohner. Zur Ausführung der Aufgaben stehen insgesamt 7 Vollzeit- und 5 Teilzeitbeschäftigte zur Verfügung.
Die Verbandsgeschäfte werden verantwortlich vom jeweiligen Geschäftsführer geführt.
Die Finanzierung erfolgt über Umlagen von den Gemeinden nach der Einwohnerzahl und einer gesonderten Umlage für zusätzliche Aufgaben der Gemeinde Heddesbach.
Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende.
Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Verbandes. Sie setzt sich aus Mitgliedern des Gemeinderates der jeweiligen Mitgliedsgemeinden und den Bürgermeistern zusammen. Die Zahl der Mitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinden.
Derzeit besteht die Versammlung aus insgesamt 17 Vertretern, die sich wie folgt verteilen:
Die Verbandsvertreter sind an Weisungen des jeweiligen Gemeinderates gebunden, sofern diese erfolgen.
Stimmen einer Gemeinde können nur einheitlich abgegeben werden.
Ein Verbandsvorsitzender wird von der Verbandsversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt, ist Vorsitzender der Verbandsversammlung und vertritt den Verband auch nach außen.
Verbandsvorsitzende: Bürgermeisterin Sieglinde Pfahl
1. Stellv. Verbandsvorsitzender: Bürgermeister Volker Reibold
Für die Gemeinde Heddesbach:
Bürgermeister Volker Reibold
Gemeinderat Matthias Fischer
Für die Gemeinde Heiligkreuzsteinach:
Bürgermeisterin Sieglinde Pfahl
Gemeinderat Karl Beckenbach Gemeinderat Johannes Fink
Gemeinderat Andreas Herbig
Für die Stadt Schönau:
Bürgermeister Matthias Frick Stadtrat Marco Skarke
Stadtrat Markus Huhn
Stadtrat Alexander Waigel
Stadtrat Robert Weber
Stadtrat Tim Holtmann
Gemeinde Wilhelmsfeld:
Bürgermeister Dr. Tobias Dangel
Gemeinderat Michael Gärtner Gemeinderätin Barbara Türk Gemeinderat Stefan Lenz Gemeinderätin Melanie Oberhofer
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